- Das Hochschulrahmengesetz (HRG) des Bundes schloss allgemeine Studiengebühren aus.
- Gegen das HRG klagten die unionsgeführten Bundesländer (Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Hessen, Saarland, Hamburg, Bayern und Sachsen).
- Das Argument für die Klage war: der Eingriff des Bundes in die Gesetzgebungskompetenz der Länder im Kultusbereich war für diese Länger unzulässig.
- Das Bundesverfassungsgericht gab diesen Ländern am 26. Januar 2005 recht.
- Sieben westdeutsche Bundesländer führten allgemeine Studiengebühren in unterschiedlicher Höhe ein:
Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen
- zum Somersemester 2007:
Hamburg, Hessen, Nordrhein- Westfalen und das Saarland
- Dadurch waren ca. 70 % der Studierenden in Deutschland und 90 % der Studierenden in Westdeutschland von allgemeinen Studiengebühren betroffen. In Ostdeutschland einschließlich Berlin hatte kein Bundesland Studiengebühren eingeführt.
- Durch politische Veränderungen insbesondere durch Landtagswahlen schrumpfte die Zahl der Bundesländer, die Studiengebühren erheben, bis zum Wintersemester 2012/13 auf zwei, nämlich Bayern und Niedersachsen.
Die folgende Karte veranschaulicht die Entwicklung bis zum Wintersemester 2012/13
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Die folgende Tabelle zeigt für jedes Bundesland, ob und wann die Studiengeführen eingeführt und abgschafft wurden. Außerdem werden die Parteien angegeben, die an der Einführung bzw. Abschaffung der Gebühren beteiligt waren:
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In Bayern wurden die Studiengebühren dank eines Volkbegehrens zum Wintersemesters 2013/14 abgeschafft.
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Niedersachsen hat infolge eines Regierungswechsels die Studiengebühren als letztes Bundesland zum Wintersemester 2014/15 abgeschafft.
Somit wurden in Deutschland in allen Bundesländern abgeschafft.
Aber... Augen offen halten... Die seit Februar 2013 neu amtierende Bildungsministerin Johanna Wanka will sich dafür einsetzen, dass bald bundesweit wieder Studiengebühren eingeführt werden... Werden die Studis das zulassen?
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